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Kloster St. Johann Müstair Kloster St. Johann Müstair

Ab 17. Oktober Maskenpflicht

Ab 17. Oktober gilt in allen öffentlichen Räumlihckeiten wie Museum, Klosterladen, Kirche und Kapelle Maskenpflicht. Wir haben unser Schutzkonzept neu angepasst.

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unserem UNESCO Welterbe und bleiben Sie gesund!

Laut Vorgaben des Bundes und des Kantons Graubünden sowie dem Schweizerischen Museumsverband (VMS) setzen wir folgende Massnahmen zu Ihrer Sicherheit um.

Schutzkonzept für das Klostermuseum (Kurzversion)
Folgende Massnahmen gelten ab 17. Oktober 2020 bis auf weiteres:

Die Anzahl der Besucher/innen im Klostermuseum ist auf maximal 70 Personen beschränkt. In jedem Raum ist eine maximale Personenzahl festgelegt, die es zu beachten gilt. Die Zahl steht vor jedem Raum angeschrieben. Wir bitten die Besucherinnen und Besucher sich nicht in Gruppen aufzuhalten und die Distanz von 1,5 Metern zur nächsten Person einzuhalten.

Es können Führungen stattfinden. Da der Abstand von 1,5 Metern aber nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann, sind wir verflichtet eine Präsenzliste mit den Kontaktdaten der Teilnehmenden zu führen. Sollte eine/r der Teilnehmenden nach dem Museumsbesuch innert 14 Tagen an Covid-19 erkranken, so ist dies umgehend an uns zu melden: +41 81 858 61 89. Sei es im Museum, wie im Klosterladen und in der Kirche/Kapelle gilt Maskenplicht. Eine Gesichtsmaske ist für 1.- CHF auch in unserem Klosterladen erhältlich.

Die allgemeinen Hygienebestimmungen gelten auch im Museum, Kirche, Kapelle und Klosterladen. (Abstand von 1,5 Meter wo möglich, Gesichtsmaske, Kontakt- daten hinterlassen, Händewaschen, Desinfektion).

Schutzkonzept (kurze Version)
Schutzkonzept (lange Version)


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